„Azubi-Geprüft“-Siegel
Bitte reichen Sie den Antrag Qualitätssiegel „Azubi-Geprüft“, unter Angabe der auszuzeichnenden Kanzlei und des Ansprechpartners in dieser, bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Zudem verpflichten Sie sich, die Leitsätze einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“ einzuhalten sowie die Auzubildenden mindestens nach Maßgabe der aktuellen Empfehlung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu vergüten. Weiter versichern Sie, dass Sie die erforderlichen Lehrbücher stellen bzw. bezahlen und den Ausbildungsrahmenplan einhalten. Daneben weisen Sie die Teilnahme an zwei Führungskräfteseminaren nach.
Eine Ihrer seit mindestens 6 Monaten bei Ihnen tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder Rechtsfachwirten unterschützt Ihren Antrag.
Nach Unterzeichnung des Lizenzvetrages ist Ihre Kanzlei berechtigt, das Qulitätssiegel „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zu tragen.

