Ausgezeichnet!

Qualitätssiegel

„Azubi-Geprüft“- und „ReFa-Geprüft“-Siegel

Wertschätzung und Qualität

Um dem Fachkräftemangel in unserer Branche entgegenzuwirken, müssen wir den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Berufsalltag nachhaltig zum Guten verändern.

Eines der Instrumente ist die Sichtbarkeit von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Die durch die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer Koblenz entwickelten Qualitätssiegel für Ausbildungskanzleien und Kanzleien machen dies möglich.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm zeichnet sowohl gute Ausbildungskanzleien als auch gute Arbeitgeberkanzleien aus.

 

Die Kanzlei darf nach der Zertifizierung durch uns mit dem Siegel für 3 Jahre werben, dann müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden. Eine Anschlusszertifizierung muss durch eine/n anderen Auszubildenden unterstützt werden.

Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die eine Zertifizierung versagt hätten.

 

Zertifikat – Karte der Oberlandesgerichtsbezirke in Deutschland

Qualitätssiegel

„Azubi-Geprüft“-Siegel

Bitte reichen Sie den Antrag Qualitätssiegel „Azubi-Geprüft“, unter Angabe der auszuzeichnenden Kanzlei und des Ansprechpartners in dieser, bei der Rechtsanwaltskammer ein.

Zudem verpflichten Sie sich, die Leitsätze einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“ einzuhalten sowie die Auzubildenden mindestens nach Maßgabe der aktuellen Empfehlung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu vergüten. Weiter versichern Sie, dass Sie die erforderlichen Lehrbücher stellen bzw. bezahlen und den Ausbildungsrahmenplan einhalten. Daneben weisen Sie die Teilnahme an zwei Führungskräfteseminaren nach.

Eine Ihrer seit mindestens 6 Monaten bei Ihnen tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder Rechtsfachwirten unterschützt Ihren Antrag.

Nach Unterzeichnung des Lizenzvetrages ist Ihre Kanzlei berechtigt, das Qulitätssiegel „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zu tragen.

„ReFa-Geprüft“-Siegel

Bitte reichen Sie den Antrag Qualitätssiegel „ReFA-Geprüft“, unter Angabe der auszuzeichnenden Kanzlei, des Ansprechpartners und der Anzahl der Angestellten in dieser, bei der Rechtsanwaltskammer ein.

Zudem verpflichten Sie sich, die Leitsätze einer „Ausgezeichneten Arbeitgeberkanzlei“ einzuhalten. Daneben weisen Sie die Teilnahme an einem Führungskräfteseminar nach.

Daneben muss die Mehrheit Ihrer angestellten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder Rechtsfachwirten Ihrem Antrag zustimmen und eine so lautende Erklärung abgeben.

Nach Unterzeichnung des Lizenzvetrages ist Ihre Kanzlei berechtigt, das Qulitätssiegel „Ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei“ zu tragen.

Ausgezeichnete Kanzleien