Rechtsfachwirt
Nach zweijähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei hast Du die Möglichkeit, an einer Rechtsfachwirteprüfung teilzunehmen.
Der von der Rechtsanwaltskammer Hamm angebotene Fortbildungslehrgang dauert ca. 1,5 Jahre und findet in der Regel dienstags (17:45 – 21:00 Uhr) und samstags (09:00 – 13:00 Uhr) in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer statt; in den Schulferien NRW ist unterrichtsfrei. Vereinzelte Dienstagstermine werden als Online-Veranstaltung durchgeführt.
Die Kosten belaufen sich auf 2.400,00 € Teilnahmegebühr für den Lehrgang.
Davon unabhängig kann die Rechtsfachwirteprüfung auch ohne Kurs abgelegt werden. Die Kosten belaufen sich dabei auf 200,00 €.
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mit einem sehr guten Ergebnis bestanden haben, besteht die Möglichkeit, die Teilnahme am Rechtsfachwirtekurs über ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderung (SBB) fördern zu lassen.
Folgende Zuschüsse können Sie erhalten:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unter https://www.sbb-stipendien.de.